Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit diesem Jahr ohne zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 Kubikmeter fahren. Natürlich sind da auch E-Roller 125 kmh bzw. e-Roller mit max. 11kW Leistung eingschlossen. Ein wichtiger Schritt, um die Elektromobilität zu fördern. Wir sind davon überzeugt, dass im ländlichen Raum und auch in Großstädten die E-Mobilität gestärkt wird und letztendlich der Verkehr durch den Einsatz elektrischer Antriebe klimafreundlicher wird. Die Nachfrage nach Elektrorollern jenseits der 45 km/h Höchstgeschwindigkeit steigt.
Für alle Anfänger und Aufsteiger: Damit Sie unsere Elektroroller Uranus R und Jupiter fahren dürfen bedarf es keiner Führerscheinprüfung mehr. Sie müssen lediglich einige Fahrstunden absolvieren, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder (Hubraum 125 Kubikmeter, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) bewegen dürfen.
Voraussetzungen:
- mindestens 25 Jahre alt sein
- seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- neun Unterrichtsstunden (vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten
- nachdem Sie die Bescheinigung erhalten haben, müssen sie diese innerhalb eines Jahres bei der Führerscheinstelle eintragen lassen
Es war noch nie einfacher, schneller schnell zu sein!
