Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit diesem Jahr ohne zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 Kubikmeter fahren. Ein wichtiger Schritt, um die Elektromobilität zu fördern. Wir sind davon überzeugt, dass im ländlichen Raum und auch in Großstädten die E-Mobilität gestärkt wird und letztendlich der Verkehr durch den Einsatz elektrischer Antriebe klimafreundlicher wird. Die Nachfrage nach Elektrorollern jenseits der 45 km/h Höchstgeschwindigkeit steigt.
Für alle Anfänger und Aufsteiger: Damit Sie unsere Elektroroller Uranus R und Jupiter fahren dürfen bedarf es keiner Führerscheinprüfung mehr. Sie müssen lediglich einige Fahrstunden absolvieren, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder (Hubraum 125 Kubikmeter, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) bewegen dürfen.
Voraussetzungen:
- mindestens 25 Jahre alt sein
- seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- neun Unterrichtsstunden (vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten
- nachdem Sie die Bescheinigung erhalten haben, müssen sie diese innerhalb eines Jahres bei der Führerscheinstelle eintragen lassen
Es war noch nie einfacher, schneller schnell zu sein!