GARANTIEBESTIMMUNGEN
Die Garantiezeit der Trinity Elektroroller beträgt zwei Jahre auf das Fahrzeug. Ausgenommen sind Verschleiß – und Plastikteile. Die Garantiezeit der herausnehmbaren Li-Akkus beträgt 2 Jahre oder 20.000km, je nachdem was zuerst eintritt. Die Garantiezeit der fest verbauten Li-Akkus beträgt 3 Jahre oder 30.000km, je nachdem was zuerst eintritt.
Der Akku darf nur bei Temperaturen zwischen 0°C und 40°C geladen werden. Der Akku muss mindesten einmal im Monat geladen werden, dafür reicht eine Ladezeit von 5 Minuten aus. Den Akku nach dem Fahren niemals über längere Zeit ungeladen lagern – es können bleibende Schäden entstehen.
Obwohl hochwertige Materialien verwendet werden, sind einige Bauteile nicht korrosionssicher. Regelmäßige, richtige Pflege ist nicht nur eine Bedingung für Garantieansprüche, sondern der Elektroroller wird auch besser aussehen, länger leben und optimale Leistungen erbringen.
Die im Serviceplan vorgeschriebenen Arbeiten müssen bei einem autorisierten TRINITY-Servicepartner durchgeführt und im Serviceheft eingetragen werden, da sonst jeglicher Garantieanspruch verloren geht. Als Ausnahme gilt, wenn im Vorfeld eine Freigabe durch TRINITY erteilt wurde, den Service auch bei einer anderen Werkstatt machen zu lassen. Bei Schäden und Folgeschäden, die durch Manipulationen und/oder Umbauten am Fahrzeug verursacht wurden, kann keine Garantie gewährt werden. Schäden, insbesondere Akkuschäden, die durch falsche Handhabung, Lagerung oder mangelnde Pflege auftreten, sind ebenfalls nicht durch die Garantie abgedeckt.
Alle Eingriffe zur Steigerung der Geschwindigkeit, sowie das „Tunen“ von Motoren bzw. Controllern ist gesetzeswidrig. Außerdem wird die Betriebssicherheit und ggf. auch die Lebensdauer des Fahrzeugs verringert und es erlöschen Versicherungsschutz, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) sowie die Garantie und die Gewährleistung.
Die zweijährige Garantie von TRINITY auf Ihr Neufahrzeug beinhaltet keine Mobilitätsgarantie. Im Falle eines Liegenbleibens aufgrund eines Defekts sind eventuell entstehende Kosten durch ein Einschleppen zu einem Servicepartner vom Kunden selbst zu tragen.