Welche Elektroroller darf ich ohne Führerschein fahren?

TRINITY Electric Vehicles GmbH
2019-05-10 12:10:00 / Beratung / Kommentare 2
Welche Elektroroller darf ich ohne Führerschein fahren? - Übersicht der notwendigen Führerscheine für Elektroroller von Trinity

Führerschein

Immer wieder erreichen uns Anfragen hinsichtlich der erforderlichen Führerscheinklassen beim Kauf eines Elektrorollers.
Aus diesem Grund fassen wir die aktuellen Infos hier mal zusammen:

Das Gute zuerst: es gibt keinen Elektroroller Führerschein!

Ob Elektroroller oder Verbrenner-Roller, für beide Fortbewegungsarten gelten dieselben Verkehrsregeln.

TRINITY Venus, Uranus und Romex

Man kann bei obigen Modellen die Maximalgeschwindigkeit auf Wunsch auf 25 km/h drosseln lassen. Das Fahrzeug wird dann als Mofa bezeichnet. Zum Führen eines Mofas wird keine Fahrerlaubnis benötigt, es schadet aber auch nichts. Hat man keine, muss man eine Prüfbescheinigung mitführen. Wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, braucht weder Mofa-Führerschein noch -Prüfbescheinigung. Das Mindestalter für den Erwerb eines Mofa-Führerscheins beträgt übrigens 15 Jahre in Deutschland. Mit einem Mofa darf man auch auf Fahrradwegen fahren, innerorts aber nur, wenn dies auf einem Verkehrsschild ausgewiesen ist.*

Wenn obige Fahrzeuge ungedrosselt gefahren werden, erreichen sie eine Maximal-Geschwindigkeit von 45 km/h. Dafür benötigt man in Deutschland einen Führerschein der EU-Führerscheinklasse AM. Diesen kann man bei uns je nach Bundesland mit 15 oder 16 Jahren erwerben. Darüber hinaus berechtigt auch jeder höherwertigere Führerschein zum Fahren unserer E-Roller. Im Gegensatz zu einem Mofa darf ein Mokick nicht auf Fahrradwegen gefahren werden.

Ob Mofa oder Mokick: für beide genügt ein Versicherungskennzeichen, um die Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen bewegen zu dürfen. Das gibt es beim örtlichen Versicherungsvertreter, oder auf Wunsch auch von uns.

TRINITY Jupiter, Neptun R, Uranus R

Jupiter, Neptun R und Uranus R erreichen alle drei Höchst-Geschwindigkeiten von mehr als 45 km/h, (E-Roller 125 ccm Kalsse)  deshalb benötigt man dafür einen Motorradführerschein der Klasse A1, den man in Deutschland und Österreich ab 16 Jahren erwerben kann. Auch hier gilt, dass man die Fahrzeuge natürlich auch mit höherwertigeren Führerscheinen wie A2 oder A fahren darf.

Jupiter, Neptun R und Uranus R sind zulassungspflichtig, d.h., sie erhalten ein richtiges Kennzeichen und müssen regelmäßig alle zwei Jahre zum TÜV.

Tipp: Wer einen PKW-Führerschein besitzt, den er vor dem 1. April 1980 erworben hat, darf damit neben Neptun R und Uranus R auch unser Flaggschiff Jupiter fahren!*

Helmpflicht

Da alle unsere E-Roller schneller als 20 km/h fahren, besteht auch für alle die Helmpflicht.

*Artikel korrigiert

Bild von Andreas Breitling auf Pixabay

Kommentare 2
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Dietmar H., 04.06.19 08:32

Danke für Deinen Hinweis. Ich habe den Artikel entsprechend korrigiert!

Rolf P., 03.06.19 01:34

Ist die hier gemachte Aussage zum PKW-Führerschein vor dem 1. April 1980 (...allerdings nicht unser Flaggschiff Jupiter.) wirklich korrekt? Sie steht meiner Meinung nach im Widerspruch zu Eurer Aussage bei den Technischen Daten des Jupiter-Modells (Führerscheinklasse A1, A2, A (B, BE wenn vor dem 01.04.1980 erworben). Bin gerade etwas verunsichert... ;-)

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